Straßburg (DT/dpa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde gegen das Burka-Verbot in Frankreich geprüft. Sowohl die Anwälte der 23 Jahre alten Klägerin als auch die Vertreterin der französischen Regierung beriefen sich am Mittwoch auf das Diskriminierungsverbot. Für die Regierung in Paris verstößt der Vollschleier gegen die Gleichberechtigung, für die Anwälte der Klägerin diskriminiert das Verbot die Frauen, die die Burka tragen wollen. Das Gesetz verbietet die Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit. Wer verwarnt wird, muss mit einer Geldstrafe von 150 Euro rechnen.