Erfurt (DT/KNA) Der Europäische Gerichtshof muss sich mit dem kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschloss am Donnerstag, den Richtern in Luxemburg Fragen zur Gleichbehandlung von leitenden kirchlichen Angestellten vorzulegen. Für den Senat sei erheblich, ob die Kirchen nach dem Unionsrecht bei einem an Arbeitgeber in leitender Stellung gerichteten Verlangen nach loyalem und aufrichtigem Verhalten unterscheiden dürfen zwischen Arbeitnehmern, die der Kirche angehören und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören, heißt es in dem Beschluss.