London (DT/malu) Großbritannien sorgt zurzeit der Fall einer Schwangeren mit geistiger Behinderung für Aufregung. Nachdem ein Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener zunächst entschieden hatte, dass die geistig zurückgebliebene Frau, die sich in der 22. Schwangerschaftswoche befindet, ihr Kind abtreiben lassen müsse, hat ein Berufungsgericht das Urteil nun aufgehoben. Britischen Medienberichten zufolge äußerten sich die Richter noch nicht detailliert zu ihrer Entscheidung, sprachen jedoch von einem „einzigartigen“ Fall. Eine Begründung solle zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.