Luxemburg (DT/KNA/KAP) Von religiösen Organisationen gestellte berufliche Anforderungen könnten in der Europäischen Union künftig stärker als bisher vor Gericht angefochten werden. Dies gelte dann, wenn der Vorwurf erhoben werde, dass sie eine rechtswidrige Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung beinhalten, erklärte der für einen konkreten Fall zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Evgeni Tanchev, am Donnerstag in Luxemburg.
Gericht soll Relevanz von Religion prüfen
Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof plädiert für mehr Kontrolle bei konfessionsgebundenen Stellen – Urteil steht noch aus