Straßburg (KNA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich gegen staatliche Eingriffe in die religiöse Vielfalt gewandt. In zwei am vergangenen Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteilen erhielten zwei evangelische Geistliche aus Rumänien Recht. Sie waren 2009 wegen Meinungsdifferenzen von ihren Kirchengemeinden entlassen worden. Zudem wurde den Pastoren jede religiöse Tätigkeit untersagt. Staatliche Gerichte hatten das Vorgehen gebilligt. Das Gericht betonte nun, das staatliche Eingreifen sei nicht nötig gewesen, da es einen Eingriff gegen religiösen Pluralismus bedeutet habe.