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Gericht prüft Embryonenschutz

Bundesgerichtshof verhandelt über Rechtmäßigkeit von Embryo-Selektionen nach künstlicher Befruchtung Von Stefan Rehder

Würzburg (DT) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) verhandelt heute in Leipzig über die Revision der strafrechtlichen Beurteilung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Im Mai des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Berlin einen Berliner Gynäkologen vom Vorwurf der Verletzung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) freigesprochen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berlin Revision ein, die nun verhandelt werden muss. Dem 47-jährigen Angeklagten war von der Berliner Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden, im Rahmen von künstlichen Befruchtungen in drei Fällen auch jeweils eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt zu haben.

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