MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Gericht erlaubt Gehsteigberatung

Lebensrechtler gewinnen vor Verwaltungsgericht – eine „dezente und respektvolle“ Ansprache ist nicht ordnungswidrig. Von Stefan Rehder
Prozess um entlaufenen Kuh "Bavaria"
Foto: dpa | Das Verwaltungsgericht München gab der Gehsteigberatung recht.

München (DT) Die sogenannte Gehsteigberatung, die der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder in Deutschland e.V.“ vor einer Münchner Abtreibungsklinik durchführte, war nicht ordnungswidrig. Das hat Ende vergangener Woche die 22. Kammer des Münchner Verwaltungsgericht festgestellt. Das Kreisverwaltungsreferat der Bayerischen Landeshauptstadt hatte dem Verein untersagt, Schwangere vor der Abtreibungsklinik anzusprechen und ihnen Informationen zu Hilfsangeboten und den möglichen Folgen von Abtreibungen anzubieten. In ihrem Verbotsbescheid berief sich die Stadt München auf Paragraf 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Danach handelt ordnungswidrig, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich