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Gericht billigt Verbot der Eizellspende

Warum das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vieles, aber kein „deutliches Signal gegen die Verzweckung des Menschen“ ist. Von Stefan Rehder
Foto: dpa | Für Katholiken gibt es keinen Grund zu überschwänglicher Freude: Nach dem Urteil ist künstliche Befruchtung nach wie vor erlaubt.

Wer auch immer dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch geraten haben mag, das am Donnerstag verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umgehend als „deutliches Signal gegen eine Verzweckung des Menschen“ zu würdigen, der hat die entscheidenden Passagen des in englischer und französischer Sprache veröffentlichten Urteils entweder gar nicht gelesen oder aber nicht verstanden. Schlussstrich unter einen seit 1998 bestehenden Streit Zwar haben 13 der 17 Richter der Großen Kammer des EGMR festgestellt, dass das im Fortpflanzungsmedizingesetz der Republik Österreich festgeschriebene Verbot von Eizell- und Samenspenden kein Verstoß gegen das von Artikel 8 der ...

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