Vierzehn Länder haben sich Mitte dieser Woche in Spanien der Konvention des Europarats gegen den illegalen Handel mit menschlichen Organen angeschlossen. Das auf einer Konferenz in Santiago de Compostela unterzeichnete Abkommen ist der erste internationale Vertrag gegen Handel mit Organen. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich darin, in ihrer Gesetzgebung die illegale Entnahme von Organen als kriminellen Akt zu bezeichnen. Ist der Spender tot, sollen Organentnahmen strafbar sein, wenn er nicht zu Lebzeiten informiert oder die Zustimmung seiner nächsten Angehörigen eingeholt wurde.
Geht an die Nieren
Europarat stellt Konvention gegen illegalen Organhandel vor. Von Reinhard Nixdorf