In der gegenwärtigen Debatte um Steuersenkungen ist der Deutsche Familienverband (DFV) mehr als alarmiert. Mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie, entsprechender Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und der gesellschaftlichen Bedeutung der Kindererziehung ist für den DFV ganz klar: Vorrang bei Steuersenkungen muss die Entlastung von Familien haben. Damit Familien verfassungsgerecht besteuert werden, muss das Existenzminimum für Kinder endlich in voller Höhe von der Steuer freigestellt werden. Dies gebietet das Verfassungsgebot der horizontalen Steuergerechtigkeit.
Gastkommentar: Vorrang für Familien!
Von Klaus Zeh