In der unvollendeten medialen Aufarbeitung der Bundestagsdebatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kehrt ein Begriff immer wieder. Am Ende der Debatte, die mitunter emotional verlaufen, jedoch von gegenseitigem Respekt getragen gewesen sei, habe eine „vernünftige“ Entscheidung gestanden. So war und ist vielerorts zu hören und zu lesen. Aber stimmt das? Ist es wirklich „vernünftig“, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, bei dem wesentliche Teile – so etwa die Besetzung der Ethikkommissionen und die Auswahl lizenzierter Zentren, die über die Durchführung einer PID entscheiden beziehungsweise diese vornehmen sollen – erst durch noch zu erlassende Rechtsverordnungen geregelt werden sollen. ...
Gastkommentar: Übernehmen Sie, Herr Präsident!
Von Claudia Kaminski