Im Schatten der deutschen Debatte um selbstbestimmtes Sterben nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts fällt bedauerlicherweise wenig Licht auf die drastische Rechtslage in unserem Nachbarland Belgien und wohl bald auch in den Niederlanden. Im Jahr 2014 hatte Belgien die Möglichkeit zu aktiver Sterbehilfe auf Kinder ausgeweitet, ohne Altersgrenze. Mindestens drei Mal wurde sie seither angewendet. Ein Kind wurde neun Jahre alt. Ein zweites starb mit elf. Und das dritte wurde 17. Sie alle waren unheilbar krank. Von allen wurde nach einem klinischen Beratungsprozess ihre „kindliche“ Einwilligung ins „selbstbestimmte“ Sterben eingeholt.
Brüssel
Gastkommentar: Schrei nach Hilfe
Begreifen Kinder die existenzielle Dimension, die eine Einwilligung zum "selbstbestimmten Sterben" darstellt? In Belgien, wo aktive Sterbehilfe bei Kindern erlaubt ist, muss man von einem Dammbruch sprechen.