Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asylrecht (Art. 16a GG). Politische Verfolgung liegt etwa dann vor, wenn jemand aufgrund seiner „religiösen Grundentscheidung“ in seinem Herkunftsland schwere Menschenrechtsverletzungen befürchten muss. Religionsfreiheit schließt auch – so formulieren es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der völkerrechtlich bindende Zivilpakt – das Recht ein, seinen Glauben zu wechseln. Dieses Recht ist – so hat es Heiner Bielefeldt einst formuliert – die „Nagelprobe“ der Religionsfreiheit.
Berlin
Gastkommentar : Nagelprobe der Religionsfreiheit
Diese unantastbare Würde des Menschen zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das muss auch in den Entscheidungen über Asylanträge christlicher Konvertiten berücksichtigt werden.