Am 6.Juli 2010 traf der Bundesgerichtshof die Entscheidung, die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Grundsatz als nicht strafbar zu erklären. Das Urteil wird die Praxis der Reproduktionsmedizin in Deutschland verändern und dazu beitragen, dass sich neue Normen etablieren. Werdenden Eltern wird es nicht weniger Leid bereiten. Dem Bestreben, die PID nun auch in Deutschland zu etablieren, liegt nicht nur das ärztliche Anliegen, verzweifelten Eltern zu helfen zugrunde, sondern auch handfeste wirtschaftliche und Forschungsinteressen. Äußerst fraglich ist zudem, ob hier Regelungen und Begrenzungen der Anwendung greifen können.