Bereits mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat die Staatengemeinschaft das Grundrecht auf ein Leben ohne Folter für jeden Menschen weltweit festgeschrieben. Ein ausdrückliches Folterverbot wurde später durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 noch einmal bekräftigt. 1984 wurde dieser Fortschritt durch die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen weiter ausgebaut, in der konkrete rechtliche Regeln festgelegt wurden, um Folter zu verhindern, die Täter zu bestrafen und Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Opfer sicherzustellen. 155 Staaten sind Vertragsstaaten der UN-Konvention. Leider zeigt der aktuelle Amnesty-Bericht zur weltweiten Anwendung der Folter, dass auch 30 ...
Gastkommentar: Folter weltweit bekämpfen
Von Erika Steinbach