Der Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit“, wie er von der EU definiert ist, schließt ausdrücklich Abtreibung aus. Trotzdem, so zeigt European Dignity Watch, finanziert die Europäische Kommission regelmäßig Projekte der beiden weltgrößten Abtreibungsorganisationen. Das wirft Fragen auf: Werden EU-Fördertöpfe für Entwicklungshilfe und öffentliche Gesundheit missbraucht, um Abtreibung in Entwicklungsländern zu finanzieren? EU-Recht ist in der Sache eindeutig. Es dürfen „weder Anreize zu Sterilisierung und Schwangerschaftsabbruch noch fragwürdige Tests von Empfängnisverhütungsmethoden in den Entwicklungsländern unterstützt [werden].“ (Verord. 1567/2003).