Die Eltern haben nach Art. 6 Grundgesetz das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 1. April 2008 ausgeführt, dass mit diesem Recht der Anspruch der Kinder auf Erziehung und Pflege durch die Eltern korrespondiert. Die Kinder haben insoweit ein einklagbares Recht gegen ihre Eltern. Wenn dies aber so ist, haben die Kinder auch einen Anspruch gegen den Staat, auf Unterstützung der Familie und Stärkung der Elternkompetenz. Die Eltern können ihre Erziehungspflicht dadurch erfüllen, dass sie ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren in eine Kita geben, um so ihren Beruf ausüben und ihrer täglichen Arbeit nachgehen zu können.
Gastkommentar: Elternkompetenz stärken
Von Norbert Geis, MdB