Auf dem Weg zum Flughafen Berlin sagt der Taxifahrer: „Am 9. November war mehr los in der Stadt. Da waren auch viele Ausländer zum Feiern des Mauerfalls in Berlin. Naja, der 9. November hätte vielleicht doch besser als Feiertag gepasst als der 3. Oktober.“ Eine Bekannte aus Bayern sei fest davon überzeugt, der 3. Oktober genommen wurde, weil das der Todestag von Franz-Josef Strauß ist. Wer weiß heute noch, dass der 3. Oktober als Tag des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes einem simplen Rechenkalkül entsprang, das den Fristen geschuldet war: damit am 2. Dezember 1990 die ersten gesamtdeutschen Wahlen stattfinden konnten?