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Gastkommentar: Diskutieren, nicht ausschließen

Parteimitglieder haben das Recht, auch öffentlich über den besten Weg der Partei ihre Meinung zu sagen und sich möglicherweise auch in Widerspruch zu dem Inhaber eines Parteiamtes zu stellen.
CDU und Meinungsfreiheit
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Nach einem Änderungsantrag der Parteisatzung soll sich parteischädigend verhalten, wer in sozialen Netzwerken nachdrücklich und fortgesetzt gegen Repräsentanten der CDU Stellung nimmt.

Jede Partei benötigt eine Satzung, die regelt, wie sie mit parteischädigendem Verhalten einzelner Mitglieder umgeht. Die gegenwärtig gültige Fassung der Satzung der CDU Deutschland hat sich hier bewährt. Nun hat die Struktur- und Satzungskommission beschlossen, dem Bundesparteitag im Dezember mehrere Änderungen vorzuschlagen. Hiernach soll unter anderem parteischädigend sich verhalten, wer in sozialen Netzwerken nachdrücklich und fortgesetzt gegen Repräsentanten der CDU Stellung nimmt. Erste Reaktionen in der Öffentlichkeit sprechen von einem „Maulkorberlass“. Warum setzt die Satzungskommission sich und hiermit auch die CDU diesem Verdacht aus?

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