Die christlich-liberale Mehrheit im Deutschen Bundestag hat am 10. Februar 2011 erreicht, dass der 5. August zum Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung erhoben wird. Sie hat damit ein sichtbares Zeichen gesetzt. Ein Zeichen, dass die Tragödie von Flucht und Vertreibung, die das Leben von mehr als 15 Millionen Menschen und die kulturelle Prägung Mitteleuropas unwiederbringlich verändert hat, nicht vergessen ist. Zugleich ist der Beschluss ein Zeichen fester Verbundenheit mit den Heimatvertriebenen, die gerade in Bayern eine neue Heimat gefunden haben, und eine Mahnung für heutige und künftige Generationen.
Gastkommentar: Der Vertriebenen gedenken
Von Minister Joachim Herrmann