Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, so hat er jüngst erklärt, will Ärzte nicht stärker vor Lebensrechtlern schützen. Die rechtlichen Möglichkeiten seien ausreichend. Wenn jemand seine Meinung an einer bestimmten Stelle in Deutschland äußere, sei das erlaubt. Wenn es um Gewalt, Drangsalierung und Beleidigung gehe, sei das strafrechtlich bewehrt. Abtreibung von Bevölkerungsmehrheit toleriert Was der Minister zur Meinungsfreiheit von Lebensrechtlern gesagt hat, sollte sich eigentlich von selbst verstehen, versteht es sich jedoch leider nicht. Beim „Marsch für das Leben“ in Berlin beispielsweise erleben es die Teilnehmer alljährlich, dass Gegner versuchen, ihre Botschaft mit unsäglichen Parolen lautstark zu übertönen. Die ...
Berlin
Gastkommentar: Der Schutzauftrag des Staates
Dass Meinungsfreiheit auch für Lebensrechtler gilt, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Tut es aber nicht. Und der Schutz menschlichen Lebens von staatlicher Seite scheint in Gefahr.