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Gastkommentar: Auf dem Rücken einer Minderheit

Von Felix Böllmann

Personen, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind, dürfen sich künftig offiziell einer dritten Geschlechtsdefinition zuordnen. Anfang Oktober erklärte das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Personenstandsgesetz für verfassungswidrig. Anlass war die Verfassungsbeschwerde einer Person, die genetisch nachweislich weder männlich noch weiblich ist. Bei Geburt wurde jedoch das Geschlecht „weiblich“ eingetragen. Ein Antrag auf Änderung in „inter/divers“ blieb erfolglos. Denn die zwingende Eintragung konnte bislang nur entweder „männlich“ oder „weiblich“ lauten. Bei Unmöglichkeit der Zuordnung musste sie offen bleiben.

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