„Jeder Migrant ist eine menschliche Person, die als solche unveräußerliche Grundrechte besitzt, die von allen und in jeder Situation respektiert werden müssen.“ So fasst Papst Benedikt XVI. in seiner Enzyklika „Caritas in Veritate“ die katholische Soziallehre mit Blick auf Migration und Flucht prägnant zusammen. Das unbestrittene Recht der Staaten, über den Zugang zu ihrem Territorium zu entscheiden, hat seine Grenzen in den Menschenrechten: Menschen in Gefahr für Leib und Leben und auf der Suche nach Zuflucht vor Verfolgung haben ein Recht auf eine angemessene Prüfung ihres Anliegens und gegebenenfalls auf Aufnahme.
Gastkommentar: Asyl: Europäische Standards nötig
Von Bischof Norbert Trelle