Paris (DT/KNA) Ein generelles Burka-Verbot in Frankreich wäre nach Einschätzung des Staatsrates nicht zulässig. Das Gremium kommt in einem Gutachten (Dienstag) allerdings zu dem Schluss, bestehende Vermummungsverbote könnten mit Blick auf das den ganzen Körper verhüllende islamische Kleidungsstück präzisiert und ausgedehnt werden. Juristisch unangreifbar sei ein Verbot nur da, wo es um die Sicherheit und die Verhinderung von Betrug gehe. Dagegen könne der Gesetzgeber ein Verbot nicht mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates begründen. Die Neutralitätspflicht treffe die staatlichen Institutionen, nicht aber die Bürger.