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Flüchtlinge: Kein Verstoß gegen EU-Recht

Brüssel (DT/dpa) Mehr als drei Monate nach dem Grenzstreit zwischen Italien und Frankreich über nordafrikanische Flüchtlinge hat die EU-Kommission beiden Ländern rechtmäßiges Verhalten bescheinigt. Das Vorgehen sei kein Verstoß gegen EU-Recht gewesen, lautet das Ergebnis einer Analyse der Kommission der Europäischen Union. „Von einem formalen Standpunkt aus gesehen haben Italien und Frankreich in Übereinstimmung mit EU-Recht gehandelt“, teilte die zuständige Innenkommissarin der Europäischen Union, Cecilia Malmström, am Montag in Brüssel mit. „Dennoch bedaure ich, dass der Geist der Schengen-Regeln nicht vollkommen respektiert wurde.“

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