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Fetozid: Der Stich ins Herz

Das Berliner Landgericht hat zwei Gynäkologen wegen Totschlags verurteilt. Das macht ein Problem deutlich. Die Zahl der Fetozide steigt an. Wie darauf reagiert werden muss.
Urteil zu Spätabtreibungen
Foto: dpa | Es ist wahrlich ein Hammer, was durch erst durch das Urteil des Berliner Landesgerichtes der Öffentlichkeit bewusst geworden ist: In der aktuellen Rechtslage liegt eine "Perversität" verborgen.

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin, das vergangene Woche zwei Gynäkologen wegen Totschlags zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilte, zum Anlass genommen, auf die „Perversität“ der in Deutschland geltenden Rechtslage hinzuweisen.

Im Juli 2010 mussten die Ärzte eine Frau, die mit Zwillingen schwanger war, wegen frühzeitig einsetzender Wehen in der 32. Woche entbinden. Bei einem der beiden Mädchen war zuvor eine Hirnschädigung diagnostiziert worden. Die Ärzte entschieden sich für einen Kaiserschnitt und entbanden zuerst das gesunde Mädchen. Anschließend töteten sie die lebensfähige Schwester, indem sie ihr eine Kaliumchlorid-Lösung in die Nabelvene injizierten, die jede Muskelkontraktion unmöglich macht. Das Kind starb an einem absichtlich herbeigeführten Herzstillstand.

Auch der Fötus ist bereits ein Mensch

Hätten die Ärzte „das Kind unmittelbar vor Einleitung der Geburt mit einer Spritze durch die Bauchdecke getötet, also wenige Minuten vorher, wäre es ein legaler ,Schwangerschaftsabbruch‘ gewesen“, kritisiert die Vorsitzende des BVL, Alexandra Maria Linder. Auch der Fötus sei bereits ein Mensch. „Es gibt keinen magischen Geburtskanal und kein magisches Uterus-Öffnungsritual, bei dem ein Zellhaufen plötzlich zu einem Menschen mutiert“, so Linder weiter. In den Minuten, die aus Sicht der Richter zwischen Schwangerschaftsabbruch und Totschlag gelegen hätten, ändere das Kind „lediglich seinen Aufenthaltsort und die Art der Atmung“. Ansonsten sei das Kind „derselbe einzigartige Mensch wie drei Monate, sechs Monate oder acht Monate vor der Geburt“.

Legale Spätabtreibungen sind in Deutschland keine Einzelfälle. Als „Mittel der Wahl“ gilt dabei der sogenannte Fetozid. Dabei durchsticht der Arzt mit einer langen Nadel die Bauchdecke der Schwangeren, bis er in die Bauchhöhle gelangt. Dann sucht er unter Ultraschallansicht das etwa kirschkerngroße Herz des Kindes, sticht zu und spitzt eine Kaliumchlorid-Lösung hinein, die in hoher Dosierung jede koordinierte Kontraktion des Herzmuskels unmöglich macht.

Nach ein bis zwei Minuten stirbt das Kind im Mutterleib an Herzversagen. Alternativ zu der Kaliumchlorid-Methode wird beim Fetozid auch Luft in das Herz gespritzt (intrakardiale Luftinjektion) oder aber das Herz „punktiert“ (Kardiozentese).

Über Fetozid sprechen Ärzte nur ungern

2010, dem Jahr, in dem die Ärzte den vom Landgericht Berlin als Totschlag klassifizierten Fetozid durchführten, kamen auf deutschlandweit 109 506 vorgeburtliche Kindstötungen 346 Fetozide. Seitdem steigt ihre Zahl kontinuierlich an. Das Gesundheits- und Informationssystem der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (GSI) verzeichnet für das Jahr 2017 bundesweit 100 146 vorgeburtliche Kindstötungen, 656 davon per Fetozid.

Über den Fetozid sprechen Ärzte nur ungern und – außerhalb des Kollegenkreises – so gut wie nie. Eine der wenigen Ausnahmen ist der Direktor der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Uniklinik Köln, Professor Peter Mallmann. Bei einer Tagung der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), gab Mallmann vor vielen Jahren zu Protokoll: „Wir haben es häufig mit Eltern zu tun, die schon klar durch die Gesellschaft genormt und geprägt sind. Eltern, die glauben, ihre Verantwortung bestünde auch darin, die Gesellschaft vor einem kranken Kind zu schützen, die sich durch den sozialen Druck ihres Umfelds verpflichtet fühlen, hier eine Entscheidung – häufig auch gegen ihr Herz – zu fällen.“ Aus der damaligen Sicht des Gynäkologen gab es „nur eine Lösung dieses Problems“: der komplette Verzicht auf vorgeburtliche Diagnostik. Wer sie durchführe, müsse auch die Konsequenzen tragen, zeigte sich Mallmann überzeugt.

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Schwangere von der Angst vor einem kranken Kind befreien

Doch ob wer A sagt, deswegen auch schon zwingend B sagen müsse, gehört nicht nur prinzipiell kritisch hinterfragt, sondern ganz besonders auf diesem Feld. Dass die vorgeburtliche Diagnostik faktisch zu einer Art Gesundheits-TÜV zur Selektion kranker oder behinderter Kinder im Mutterleib geworden ist, versteht sich nämlich keineswegs von selbst. So definiert etwa der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer (BÄK) die Pränatale Diagnostik als Methode, die dazu dient, „die Schwangere von der Angst vor einem kranken und behinderten Kind zu befreien sowie Entwicklungsstörungen des Ungeborenen so frühzeitig zu erkennen, dass eine intrauterine Therapie oder eine adäquate Geburtsplanung unter Einbeziehung entsprechender Spezialisten für die unmittelbare postnatale Versorgung des Ungeborenen erfolgen kann“. Dass es dabei nicht geblieben ist, hat viele Gründe. „Die Pränataldiagnostik ist eingebunden in ein System geteilter, anonymer Verantwortung“, an dem neben Ärzten auch Krankenkassen, Forschung und Industrie sowie die Politik beteiligt sei. Es basiere auf der Überzeugung, „dass die Geburt eines behinderten Kindes vermeidbar ist und vermieden werden sollte“, kritisiert etwa das „Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik“. Lebensrechtsverbände, wie jene, die sich unter dem Dach des BVL zusammengeschlossen haben, fordern deshalb denn auch schon seit langem, die vorgeburtliche Diagnostik auf solche Krankheiten und Fehlbildungen zu beschränken, für die es auch Therapien gibt.

Und obwohl die Politik immer wieder Forderungen aus dem vorpolitischen Raum aufgreift und in parlamentarische Initiativen ummünzt, hat sie um diese bisher einen weiten Bogen gemacht.

Ärzte nicht unschuldig an Zunahme vorgeburtlicher Diagnostik

An der Zunahme vorgeburtlicher Diagnostik und des Fetozids als „Mittel der Wahl“ im Falle eines positiven Befunds sind allerdings auch die Ärzte nicht unschuldig. Auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin wird man sie sogar als die treibende Kraft bezeichnen müssen. Denn da in der Regel pro „Kinderwunschbehandlung“ die Geburt nur eines Kindes angestrebt wird, gilt eine sogenannte Mehrlingsschwangerschaft bei vielen Medizinern als unerwünscht. Der Grund: Da Mehrlinge häufiger mit leichten bis schweren Handicaps geboren werden, ein höheres Sterblichkeitsrisiko sowie eine höhere Krankheitsanfälligkeit besitzen, gefährden sie aus Sicht der Reproduktionsmediziner das Behandlungsziel einer „erfolgreichen Schwangerschaft“ und damit die Zufriedenheit ihrer Kunden.

Und weil das so ist, betrachten Reproduktionsmediziner die Empfängnis von Zwillingen, Drillingen oder noch mehr Kindern als „medizinische Fehlleistung“, die es durch „fetale Reduktionen“ zu korrigieren gelte. Etwas, das vergleichsweise häufig vorkommt. Laut der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) „liegt die Rate von Mehrlingsschwangerschaften“ in Folge künstlicher Befruchtungen „über dem 20-fachen gegenüber denen bei natürlicher Empfängnis“. Auch hier gilt der Fetozid als „Mittel der Wahl“. In aller Regel erfolgt er in diesem Kontext nach technischen Gesichtspunkten. Das heißt, der Arzt tötet dasjenige Kind, welches für ihn mit der Nadel am besten zu erreichen ist. Nicht wenige Mediziner sind aber inzwischen auch für einen „selektiven Fetozid“ zu haben.

Dabei tötet der Arzt im Anschluss an die pränatale Diagnostik das Kind, das die „schlechteste Prognose aufweist“. Die getöteten Kinder verbleiben dabei bis zur Geburt ihrer Geschwister im Mutterleib. Es ist schon erstaunlich, wofür Ärzte meinen, heute alles Hände zu haben.

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Themen & Autoren
Stefan Rehder Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Bundesverband Lebensrecht

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