MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Fällt das PID-Verbot in der Schweiz?

Eidgenossen sollen über Verfassungsänderung abstimmen – Kritiker befürchten Anstieg „überzähliger“ Embryonen. Von Stefan Rehder

Bern (DT) Am 14. Juni sind die Schweizer aufgerufen, mittels Volksabstimmung über die von Regierung und Parlament gewünschte Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu befinden. Bei der PID werden im Labor erzeugte Embryonen vor der Übertragung in der Uterus der Frau auf genetische Auffälligkeiten untersucht. Ziel ist es, nur solche Embryonen auf die Frau zu übertragen, die genetisch unauffällig sind. Genetisch auffällige Embryonen werden, wie es im Fachjargon der Reproduktionsmediziner heißt, entweder gleich „verworfen“ oder aber der Forschung zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben