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EU verzichtet auf Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit

Mit Jan Figel wirkte ein bekennender Katholik vier Jahre für bedrängte Christen und religiöse Minderheiten weltweit.
EU: Verzicht auf Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit
Foto: Arne Immanuel Bänsch (dpa) | Als Sonderbeauftragter war Figel ein engagierter Anwalt der verfolgten und diskriminierten Christen weltweit, aber auch bedrängter religiöser Minderheiten, etwa im Nahen Osten.

In Zukunft wird es keinen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die weltweite Glaubens- und Religionsfreiheit mehr geben. Dies bestätigte das Generaldirektorat für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung der EU-Kommission in einem Schreiben, das am Dienstag öffentlich wurde. Die EU-Kommission berate nun, wie die Ziele der Religionsfreiheit in Zukunft am besten verfolgt werden könnten, heißt es in dem Schreiben, das der „Tagespost“ vorliegt.

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2016 von Jean Claude Juncker ernannt

2016 hatte der damalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den slowakischen Christdemokraten Jan Figel zum EU-Sonderbeauftragten für Glaubens- und Religionsfreiheit ernannt. Figel, ein praktizierender und bekennender Katholik, war zuvor Mitglied der EU-Kommission sowie vorher und nachher Mitglied der slowakischen Regierung gewesen. Als Sonderbeauftragter war Figel ein engagierter Anwalt der verfolgten und diskriminierten Christen weltweit, aber auch bedrängter religiöser Minderheiten, etwa im Nahen Osten.

Kritik an seiner Arbeit wird im aktuellen Schreiben der EU-Kommission nicht referiert. In Zweifel gezogen wurde Figels Rolle jedoch von der linksliberalen Europaabgeordneten Sophie in 't Veld, einer Vertreterin von LGBTI-Interessen. Sie gab im Februar auf Twitter bekannt, dass sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die EU-Kommission eingereicht habe, weil sie Bedenken hinsichtlich der Position des Sondergesandten habe. Sie wirft ihm eine Zusammenarbeit mit „religiös-extremistischen Organisationen am Rande des Christentums“, vor, welche „gegen LGBTI und Frauenrechte auf der ganzen Welt“ arbeiten würden.

Freiheit der Religion und des Glaubens weltweit herausgefordert

Die EU-Kommission zeigt sich in ihrem aktuellen Schreiben überzeugt, dass „die Freiheit der Religion und des Glaubens weltweit herausgefordert“ sei. Dies gehe einher mit einem Anwachsen autoritärer Tendenzen und nationalistischer Narrative. Daher habe sich die EU bereits 2013 dazu verpflichtet, die Religions- und Glaubensfreiheit in ihren Außenbeziehungen und durch ihre Finanzinstrumente zu fördern. 

DT/sba

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