Brüssel (DT/KNA) Die Europäische Kommission will grenzüberschreitende Erbschaften vereinfachen. Künftig soll im Grundsatz das Recht des Landes gelten, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, sagte EU-Justizkommissar Jacques Barrot am Mittwoch in Brüssel. Wer zu Lebzeiten ein Testament erstellt, soll für das Erbschaftsrecht zwischen seinem Wohnsitzland und dem Land seiner Staatsangehörigkeit wählen können. Ein europäisches Erbschaftszertifikat solle die Verfahren beschleunigen. Nach Barrots Angaben haben zehn Prozent aller Erbschaften in der EU grenzüberschreitende Auswirkungen.