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Es ist Ausnahmezustand

Der Staatsrechtler Professor Josef Isensee ordnet für die Tagespost die Bestätigung des Gottesdienstverbots durch das Bundesverfassungsgericht ein. Die Bischöfe hätten ihre Amtspflicht nicht verletzt, sondern im Sinne des Lebensschutzes erfüllt.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Sterbehilfe-Verbot
Foto: Uli Deck (dpa) | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnet Staatsrechtler Josef Isensee als plausibel.

Der Staatsrechtler Josef Isensee hat die Bestätigung des Gottesdienstverbots durch das Bundesverfassungsgericht als „voll plausibel“ bewertet. Im Gespräch mit der Tagespost sagte der Experte für Öffentliches Recht: „Das Bundesverfassungsgericht hält sich heraus, es weigert sich einzugreifen.“ Der Grund liege darin, dass eine Entscheidung „nachhaltige Wirkungen“ hätte. Da sei einerseits das Gewicht eines „tiefen Eingriffs in die Religionsfreiheit“, anderseits drohe „irreversibler Schaden“. Karlsruhe halte sich in der Sache „nicht für entscheidungsfähig“.

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