Herr Brysch, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt entschieden, dass die Staaten nicht dazu verpflichtet sind, Sterbehilfe zuzulassen. Das müsste Sie doch sehr ermutigen.Wir begrüßen die Abweisung der Beschwerde des psychisch erkrankten Mannes gegen sein Heimatland, die Schweiz. Auch an die deutsche Suizid- und Sterbehilfe-Diskussion sendet die Entscheidung ein deutliches Signal. Es ist unmöglich, Leiden zu objektivieren. Das eigene Befinden ist immer nur subjektiv messbar. Daher lässt sich kein allgemein gültiger Leidenskatalog aufstellen, der festlegt, wann jemand das Recht hat, Hilfe beim Suizid zu verlangen. Für die Deutsche Hospiz-Stiftung steht fest, dass es zwar ein Recht auf Sterben gibt.
„Es gibt kein Recht auf begleiteten Suizid“
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, zum Straßburger Sterbehilfeurteil. Von Oliver Maksan