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Erzbischof Lackner warnt vor „Tötung auf Verlangen“

Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz kritisiert das Urteil des Verfassungsgerichtshofs als „Kulturbruch“. Christen könnten „unmöglich schweigen“.
Erzbischof Franz Lackner, Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz
Foto: Stephan Baier | "Suchen wir das Gespräch, den öffentlichen Diskurs mit den politischen Instanzen, die für die neue Gesetzgebung verantwortlich sind", so Lackner.

Die Zulassung der Suizidbeihilfe durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof stößt bei der katholischen Kirche weiterhin auf deutliche Kritik. In seinem aktuellen Fastenhirtenbrief schreibt der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, das bisherige Verbot der Hilfe zum Selbstmord aufzuheben, ist sehr zu bedauern und stellt einen Kulturbruch dar.“ 

Lackner warnt vor "neuem Geschäftsfeld"

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Der Blick auf andere Länder zeige, dass die Zulassung des assistierten Suizids „immer nur der Anfang“ war, so Lackner. Nach Ansicht des Erzbischofs von Salzburg droht nun auch in Österreich „die Gefahr weiterer Schritte, etwa die Einführung der Tötung auf Verlangen“. Lackner weiter: „Ein neues Geschäftsfeld winkt ins Land.“ Christen könnten zu alledem „unmöglich schweigen“. 

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz meint dazu in seinem Hirtenbrief, der am kommenden Sonntag verlesen wird: „Trotz Ohnmacht – die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs steht fest – bringen wir uns ein, wenn es nun um die gesetzliche Ausgestaltung geht. Suchen wir das Gespräch, den öffentlichen Diskurs mit den politischen Instanzen, die für die neue Gesetzgebung verantwortlich sind.“ 

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hob in seinem Urteil vom 11. Dezember das Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch) auf, gab dem Gesetzgeber aber zugleich bis Ende 2021 Zeit, gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, um einen Missbrauch der Zulassung zu verhindern und die Selbstbestimmung vor fremden Einflüssen zu schützen.  DT/sba

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