Berlin (DT/dpa) Wer mit arglistiger Täuschung einen deutschen Pass bekommen hat, riskiert künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis. Die Strafvorschrift wurde auf Forderung des Bundesrates in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen, das die Länderkammer am Freitag verabschiedete. Darin werden die Regeln für die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts neu gefasst. Nach dem neuen Gesetz kann die Rücknahme nur innerhalb von fünf Jahren nach der Einbürgerung erfolgen.