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Entsetzen nach PID-Urteil

Bundesgerichtshof erlaubt vorgeburtliche Selektion – Kirche und Lebensschützer protestieren – Hüppe: Tür zu Designerkindern weit

geöffnet – Bundesjustizministerin und Ärztekammer begrüßen Richterspruch – Unionspolitiker: Embryonenschutzgesetz präzisieren

Berlin/Leipzig (DT/Re/KNA/dpa) Die katholische Kirche in Deutschland, Unionspolitiker und Lebensschutzorganisationen haben bestürzt auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) reagiert und Kritik an der Entscheidung der Richter geübt. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und die Bundesärztekammer begrüßen das Urteil. Das Gericht hatte am Dienstag befunden, dass die PID zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden nicht strafbar ist. Es gab damit grünes Licht für die vorgeburtliche Selektion von Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung. Diese verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen das Embryonenschutzgesetz.

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