Beinhaltet die Instruktion etwas Neues? Sie fügt den bekannten Prinzipien nichts Zusätzliches hinzu. Es geht um die Anwendung der ethischen Grundsätze auf neue Möglichkeiten der Biomedizin. In aller Deutlichkeit wird herausgestellt, dass der leitende ethische Gesichtspunkt die Personwürde des Menschen ist von Anfang an, von der Zeugung an bis zum natürlichen Tod. Die Person ist der eigentliche Träger von Rechten. In keiner Phase seines Daseins darf der Mensch zum Biomaterial gemacht werden. Die Instruktion spricht von der „Sünde der Abtreibung“, wendet den Begriff „Sünde“ aber nicht auf IVF oder das Klonen an. Warum? Bei künstlicher Befruchtung und dem Klonen geht es um bestimmte Techniken und Anwendungen von ...
Embryonenbanken? Adoption ist keine Lösung!
Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, Mitglied der Glaubenskongregation, zur Instruktion „Dignitas personae“