Straßburg (DT/KNA) Die künstliche Ernährung des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert darf abgebrochen werden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte damit am Freitag in Straßburg die Entscheidung der französischen Gerichte zur passiven Sterbehilfe. Nach Auffassung der Straßburger Richter hatte das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich die geltenden Gesetze richtig interpretiert.
Einstellung künstlicher Ernährung erlaubt
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigt Urteil des französischen Verwaltungsgericht im Fall „Vincent Lambert“