Die Politik streitet wieder einmal wegen der im Volksmund nach ihrem ersten Leiter immer noch Gauck-Behörde genannten Stasi-Unterlagen-Behörde des Bundes. Das Auslaufen der Stasi-Unterlagen-Gesetz-Regelung zur Akteneinsicht am Jahresende 2011 macht es notwendig, eine Novellierung durchzuführen. Dass die Einsichtsmöglichkeit für die Betroffenen, für Wissenschaftler und Journalisten, weiter bestehen soll, darüber sind sich glücklicherweise alle Beteiligten zumindest verbal einig. Nicht fortgeführt werden soll nach den Vorstellungen der Opposition die Regelüberprüfung auf eine eventuelle Stasi-Mitgliedschaft für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, und sei es auch nur in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Eine Stasiaufarbeitung, die Täter hätschelt, schafft keine Gerechtigkeit
Kulturausschuss des Bundestages streitet über Regelüberprüfung im Öffentlichen Dienst und Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Von Richard Wagner