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„Eine Signalwirkung ist zu befürchten“

Bernward Büchner über das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das ein Gehsteigberatungsverbot bestätigt hat. Von Clemens Mann
Foto: Privat | ist Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. mit Sitz in Köln.

Herr Büchner, das Verwaltungsgericht Freiburg hat das städtische Verbot einer Gehsteigberatung von Lebensschützern in der Nähe von „pro familia“ bestätigt. Gegen dieses Verbot hatte der Verein „Lebenszentrum – Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ geklagt. Ihre Meinung zum Urteil? Mich überzeugt das nicht. Das Gericht ist der Auffassung, dass bereits durch das Ansprechen auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frauen verletzt werde. Deshalb habe die beklagte Stadt eine solche Ansprache sowie das unaufgeforderte Zeigen oder Überreichen von Broschüren, ...

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