„Diese Versammlung bekräftigt das Recht aller Menschen, Frauen eingeschlossen, auf Achtung ihrer körperlichen Unversehrtheit und auf die Freiheit, ihren Körper zu kontrollieren“, heißt es in Resolution 1607 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die am Mittwoch in Straßburg beschlossen wurde. Aber das stimmt nicht, denn bereits der folgende Satz lautet: „In diesem Zusammenhang sollte die Letztentscheidung, eine Abtreibung durchführen zu lassen oder nicht, eine Sache der betroffenen Frau sein“.
Eine Abstimmung gegen die Ungeborenen
Mehrheit im Europarat will umfassenden Zugang zur Abtreibung – Recht auf Leben gilt wenig