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Ein Rechtsanspruch fehlt

Wer Pflegezeit in Anspruch nehmen will, ist auch künftig auf die Zustimmung seines Arbeitgebers angewiesen

Von Reinhard Nixdorf

Foto: dpa | Das Familienpflegegesetz stößt nicht nur bei der Opposition auf Kritik.

Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen wollen, sollen dafür künftig berufliche Auszeiten nehmen können. Ein entsprechendes Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen. Wer die Pflegezeit in Anspruch nehmen will, ist allerdings auch künftig auf die Zustimmung seines Arbeitgebers angewiesen. Zwischen pflegen wollen und können hat das Gesetz eine „freiwillige Vereinbarung“ von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestellt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit, wie ihn Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ursprünglich favorisiert hatte, sieht das Gesetz nicht vor.

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