Warum hat die bayerische Staatsregierung ihre Klage gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgezogen? Der Antrag war 2005 von der damaligen Staatsregierung beim BVerfG eingereicht worden. Die jetzige Koalition war der Meinung, die Klage nicht weiter zu verfolgen. Die Klage richtete sich vor allem gegen die so genannte Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Der Freistaat hatte argumentiert, dies widerspreche der Natürlichkeit. Sieht das die Staatsregierung heute anders? So ist in dem Antrag nicht argumentiert worden. Der Bevollmächtigte der Staatsregierung hatte ausgeführt, dass Träger des Elternrechts nach dem Grundgesetz nur eine Mutter und ein Vater sein können. Bayerns ...
Die jetzige Koalition wollte das nicht weiterverfolgen
Homo-„Ehe“: Bayerns Justizministerin Merk erläutert, warum der Freistaat seine Klage vor dem Verfassungsgericht zurückgezogen hat