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Der Wille des Patienten soll sein Königreich sein dürfen

Patientenverfügungen sind ein zwiespältiges Instrument

Bis zum Ende der Legislaturperiode will der Deutsche Bundestag für mehr Rechtssicherheit bei den Patientenverfügungen sorgen. Nachdem eine Abgeordnetengruppe um den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, bereits vor sieben Monaten den „Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtes“ (Bundestags-Drucksache 16/8442) in das Parlament eingebracht hatte, der einer schriftlich abgefassten Patientenverfügung ohne jedes Wenn und Aber Geltung verschaffen will, hat nun ein parteiübergreifendes Bündnis um den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU) einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, der diesem Paroli bieten soll.

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