Von Bernhard Huber Der Tod gehört zum Leben, sagt man, und man sagt es zu Recht. Wer jedoch daraus, wie Gunther von Hagens, für sich das Recht ableitet, durch „Plastination“ verfremdete Leichen zur Erbauung des Publikums in lebensnahe Posen zwängen und als Ausstellungsstücke vermarkten zu dürfen, sagt das Gegenteil. Indem er tote Menschenkörper als Mittel zum sensationellen und kommerziellen Zweck gebraucht und damit missbraucht, sagt er das Gegenteil. Dann sagt er nämlich: Das Leben gehört zum Tod. Mag sich von Hagens äußerlich noch so sehr an den verstorbenen Künstler Joseph Beuys anlehnen, aus der den Phantasietitel „Körperwelten“ tragenden Leichenschau wird deshalb noch lange keine Kunst. Er fügt der ...
Der Tod gehört zum Leben
Die Leichenschau „Körperwelten“ stört in skandalheischender Absicht die Totenruhe