Karlsruhe (DT/dpa) Das NPD-Verbotsverfahren hat eine Hürde genommen: Es scheitert diesmal nicht von vornherein an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier nach gründlicher Prüfung keine Verfahrenshindernisse. Diese vorläufige Einschätzung gab Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn des zweiten Verhandlungstags am Mittwoch in Karlsruhe bekannt. Damit ist der Weg frei, um im zweiten Schritt zu prüfen, ob die Partei in ihren Inhalten und ihrem Auftreten verfassungswidrig ist.