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Der Große Bruder wird legal

Marxismus pur: Kindeswohl und Elternrecht sollen entkoppelt werden – Wie der Staat sich zum ersten Erzieher aufschwingt

Auf den ersten Blick kann man dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag eigentlich nur zustimmen: Wenn der Vater sein Kind, das aus einer unehelichen Beziehung stammt, nie gesehen hat und nicht sehen will, dann sollte man ihn auch nicht dazu zwingen. Erst recht nicht, wenn er ansonsten seinen Unterhaltspflichten nachkommt und auch das Kind ihn nicht sehen will. Kindeswohl geht vor. Aber beim zweiten Blick kommen Zweifel. Muss man Kinder nicht manchmal zum Guten drängen? Etwa bei den Hausaufgaben, beim Essen, beim Aufräumen? Wieviel mehr dann, wenn es um die Identität des Kindes geht, wenn das Kind wissen wollte, wer der Mann ist, dessen – verflossener – Liebe es sein Leben verdankt.

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