Die Furcht vor einem Leben im Pflegeheim ist in Deutschland weit verbreitet, und wird zum Teil regelrecht von den Medien angefacht. Vor allem „liberale“ Ethiker und Juristen propagieren deshalb fast schon stereotyp antizipierende Formen dessen, was sie euphemistisch aber falsch „Selbstbestimmung am Lebens-ende“ nennen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stehen nun am 18. Juni vor der Qual der Wahl, sich zur angeblichen Stärkung der Autonomie von Bürgerinnen und Bürgern für einen von drei unterschiedlich schlechten Gesetzentwürfen über die Patientenverfügung entscheiden zu sollen. Wenn wir großes Glück haben, kommt jedoch gar kein Gesetz zustande, was in diesem Fall eindeutig die vorzugswürdige Option wäre.