Nicht viel möchte der unter Führung des CSU-Abgeordneten Singhammer erstellte Gesetzentwurf ändern, um die Zahl der Spätabtreibungen zu verringern. Die sozial-medizinische Indikation, welche die Tötung ungeborener Kinder wegen einer diagnostizierten Behinderung „nicht rechtswidrig“ ermöglicht, soll unangetastet bleiben. Die Ärzte sollen lediglich stärker in die Pflicht genommen werden, bei em-bryopathischem Befund die Schwangeren umfassend aufzuklären und zu beraten. Zwischen der Beratung und dem tötenden Eingriff soll eine Bedenkzeit von drei Tagen eingehalten werden. Ferner ist eine genauere statistische Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche vorgesehen.