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Der Arzt: Helfer, nicht Henker

Warum weder „Tötung auf Verlangen“ noch „Beihilfe zum Suizid“ ärztliche Aufgaben werden können. Von Christoph von Ritter
Foto: dpa | Nicht nur „Geisterfahrer“ stellen heute eine Gefahr für Leib und Leben dar.

Babylonisch mutet die Sprachverwirrung an, die der Begriff „Sterbehilfe“ verursacht. Deshalb gilt es, Klarheit zu schaffen. Es gilt zwischen „aktiver“ und „passiver“ Sterbehilfe sorgsam zu unterscheiden. Denn trotz der Ähnlichkeit der Begriffe handelt es sich um völlig unterschiedliche Maßnahmen. „Passive Sterbehilfe“ meint Sterbebegleitung, die auch als palliative Therapie und Hospizarbeit bezeichnet wird. Es geht dabei um eine effektive Behandlung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Depression und anderen Symptomen am Lebensende. Ganz anders die „aktive Sterbehilfe“. Hier geht es nicht um eine therapeutische Maßnahme, sondern um einen Tötungsakt.

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