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Das Wesen der PID ist Selektion

Im Wortlaut die Stellungnahme der Juristenvereinigung Lebensrecht e.V. zur Präimplantationsdiagnostik
Foto: dpa | Am Dienstag, 8.3.2011, legt der Deutsche Ethikrat sein PID-Votum vor. Das Vorgängergremium, der von Kanzler Schröder eingesetzte Nationale Ethikrat, hier bei seiner konstituierenden Sitzung 2001 zu sehen, sprach sich bereits 2003 mit großer Mehrheit für die Zulassung der PID aus.

Mit dem Verfahren der sogenannten „Präimplantationsdiagnostik“ (PID) sollen künstlich erzeugte Embryonen, die bestimmte genetische Abweichungen aufweisen, identifiziert und von der Übertragung in die Gebärmutter ausgeschlossen werden. Es handelt sich daher nicht primär – wie es der Begriff „Präimplantationsdiagnostik“ nahelegt – um ein „diagnostisches“ Verfahren. Das Wesen der PID liegt vielmehr in der Embryoselektion.

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