Mit dem Verfahren der sogenannten „Präimplantationsdiagnostik“ (PID) sollen künstlich erzeugte Embryonen, die bestimmte genetische Abweichungen aufweisen, identifiziert und von der Übertragung in die Gebärmutter ausgeschlossen werden. Es handelt sich daher nicht primär – wie es der Begriff „Präimplantationsdiagnostik“ nahelegt – um ein „diagnostisches“ Verfahren. Das Wesen der PID liegt vielmehr in der Embryoselektion.
Das Wesen der PID ist Selektion
Im Wortlaut die Stellungnahme der Juristenvereinigung Lebensrecht e.V. zur Präimplantationsdiagnostik