Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über drei Gesetzentwürfe, die eine gesetzliche Neuregelung von Patientenverfügungen anstreben und einen Antrag, der alles beim Alten lassen will. Sie haben sich in einem Schreiben an alle Parlamentarier gegen eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen gewandt und vor „der Gefahr einer Verrechtlichung des Sterbens gewarnt“. Was befürchten Sie konkret?
„Das Sterben ist nicht normierbar“
Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, plädiert für den Verzicht auf ein neues Patientenverfügungsgesetz